Datenschutz: bei Kontaktformularen ohne Verschlüsselung drohen Bußgeldstrafen

Kleine Erinnerung für alle Kunden mit Kontaktformular ohne HTTPS: Websitebetreiber geschäftsmäßig erbrachter Onlinedienste müssen seit Sommer 2015 dafür Sorge tragen, dass bei Übertragung personenbezogener Daten anerkannten Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz kommen müssen. Konkret bedeutet dies: Ob Blog, Jobportal oder Onlineshop, Kontaktformulare und andere Datenfelder müssen die Angaben des Endkunden grundsätzlich über eine HTTPS-Verbindung verschlüsseln. Wer dies unterlässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro je Verstoß geahndet werden kann. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht prüft inzwischen aufgrund dieser gesetzlichen Änderung im vergangen Jahr Unternehmen daraufhin, ob diese bei Kontaktformularen entsprechende Verschlüsselungstechniken implementiert haben.

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