SEO: Google ändert Webmaster-Richtlinien – Die Neuerungen im Überblick

Nach dem Relaunch der Webmaster-Hilfeseite hat Google nun auch die Webmaster-Richtlinien angepasst. Die aktualisierte Version ist seit  Ende Januar 2016 live. Google hat die Richtlinien neu gegliedert und um viele aussagekräftige Beispiele und Links auf weiterführende Seiten ergänzt. Von den Änderungen sind ausschließlich die „Allgemeinen Richtlinien“ betroffen, die „Qualitätsrichtlinien“ bleiben unberührt. Wir haben die wichtigsten Neuerungen im Folgenden zusammengefasst. 

Praxisnahe Gliederung der Allgemeinen Richtlinien

Die Unterteilung in „Design- und Inhaltsrichtlinien“ und „Technische Richtlinien“ wurde zugunsten praxisnaher SEO-Fragestellungen aufgegeben, die in drei Aufklappmenüs ausführlich abgehandelt werden:

  • Google beim Finden der Seiten unterstützen
  • Google beim Erkennen der Seiten unterstützen
  • Besucher beim Verwenden der Seiten unterstützen

Mit weltbewegenden oder unerwarteten Neuerungen wartet Google nicht auf. Trotzdem lohnt es sich für SEOs, ihr Augenmerk auf die Updates zu richten.

Die wichtigsten Änderungen beim Finden der Seiten

Um das Finden von Seiten zu verbessern fordert Google SEOs nun auf, neben Textlinks auch Bildlinks mit alt-Attribut zu verwenden. Dies könnte ein Indiz sein, dass die Alt-Texte von Bildern ins Ranking einfließen – vorausgesetzt, sie besitzen echte Relevanz im Hinblick auf das Linkziel. Die maximal erwünschte Zahl der ausgehenden Links ist nun mit einigen Tausend klarer beziffert. Weiterhin empfehlen die Richtlinien, eine Sitemap nicht nur für Google, sondern auch für den User zu erstellen. 

Neues beim Erkennen der Seiten

Neben viel Altbekanntem und eigentlich Selbstverständlichem („Überlegen Sie sich, welche Suchbegriffe Nutzer eingeben könnten, um nach Ihren Seiten zu suchen, und verwenden Sie diese Begriffe auf Ihrer Website.“) enthält der Abschnitt als wesentliche Neuerung nun die Empfehlung, dass von Content-Management-Systemen wie WordPress generierte Seiten und Links crawlbar sein müssen. Den nicht mehr zeitgemäßen Hinweis auf die schlechtere Crawlbarkeit von dynamischen Seiten hat Google dagegen entfernt. Dafür findet sich nun die explizite Aufforderung in den Richtlinien, wichtigen Content standardmäßig sichtbar zu machen. Ein Punkt, an den sich Google interessanterweise auf vielen Hilfe-Seiten selbst nicht hält. Konkreter liest sich nun die Vorgabe im Hinblick auf werbliche Inhalte: Werbelinks sind auf nofollow zu setzen

Seiten besucherfreundlicher gestalten

Am wichtigsten ist hier die ausdrückliche Empfehlung, HTTPS zu verwenden. Auch die Relevanz schneller Ladezeiten unterstreicht Google, ebenso die optimale Darstellung auf mobilen Endgeräten. Beides sollten SEOs durch die Verwendungen von Test-Tools sicherstellen. Im Hinblick auf Bilder macht Google nun klar die Ansage, dass ein Alt-Attribut verwendet werden sollte. Aus einer Kann- ist hier eine Muss-Formulierung geworden. Und schließlich fordern die Richtlinien nun zur Berücksichtigung von sehbehinderten Usern bei der Gestaltung einer Website auf.

Fazit: Auch vermeintlich kleine Änderungen können sich auf das Ranking auswirken. Deshalb sollten SEOs die neuen Richtlinien verinnerlichen.